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   BGH, 28.04.1971 - 2 StR 171/71   

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https://dejure.org/1971,4566
BGH, 28.04.1971 - 2 StR 171/71 (https://dejure.org/1971,4566)
BGH, Entscheidung vom 28.04.1971 - 2 StR 171/71 (https://dejure.org/1971,4566)
BGH, Entscheidung vom 28. April 1971 - 2 StR 171/71 (https://dejure.org/1971,4566)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Gesetzeseinheit zwischen Freiheitsberaubung und Unzucht mit einem Kinde

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.06.1951 - 1 StR 202/51
    Auszug aus BGH, 28.04.1971 - 2 StR 171/71
    Die mit dem Mittel der Gewalt begangene Entführung ist ein Sonderfall der Freiheitsberaubung (vgl. BGHSt 1, 199, 202) [BGH 05.06.1951 - 1 StR 202/51].
  • BGH, 27.04.1978 - 4 StR 143/78

    Tötung in Verdeckungsabsicht solange noch nicht alle die Strafverfolgung

    Zwar ist die mit dem Mittel der Gewaltanwendung begangene Entführung ein Sonderfall der Freiheitsberaubung (BGHSt 1, 199, 202), zwischen beiden besteht deshalb regelmäßig Gesetzeseinheit (vgl. BGH, Beschluß vom 28. April 1971 - 2 StR 171/71 -) mit der Folge, daß dann, wenn es an dem für die Verurteilung wegen Entführung nach § 238 StGB erforderlichen Strafantrag fehlt, auch die Verurteilung wegen Freiheitsberaubung ausgeschlossen ist (BGH, Urteil vom 19. Mai 1976 - 2 StR 59/76 - S. 5; Beschluß vom 4. April 1978 - 5 StR 127/78 - vgl. BGHSt 19, 320, 321).
  • BGH, 19.05.1976 - 2 StR 59/76

    Strafbarkeit wegen einer Vergewaltigung - Anforderungen an die Gewaltanwendung -

    Keine Bedenken bestehen, soweit das Landgericht in Ermanglung eines wirksamen Strafantrags nach § 238 Abs. 1 StGB eine Verurteilung wegen Entführung nach § 237 StGB und dem entsprechend auch wegen Freiheitsberaubung gemäß § 239 StGB ausgeschlossen hat (BGHSt 19, 320 in Verb, mit BGH, Beschl. vom 28. April 1971 - 2 StR 171/71 -).
  • BGH, 03.05.1972 - 3 StR 59/72

    Verlesung von ärztlichen Attesten über Körperverletzungen - Begrenzung der

    Insoweit besteht daher zwischen diesen beiden Delikten Gesetzeskonkurrenz (BGH 2 StR 171/71, Beschluß vom 28. April 1971).
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